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SYSMIN
1. Gegenstand: SYSMIN ist eine im Rahmen der Lomé-Abkommen vereinbarte Regelung, die in Ergänzung zu STABEX zu einer langfristigen Verbesserung und Stabilisierung der Devisenerlöse der mit der EU assoziierten (Assozierungsabkommen) AKP-Staaten aus dem Export bestimmter Bergbauprodukte beitragen soll. - 2. Zielsetzung: Die im Rahmen des (mit dem zweiten Lomé-Abkommen geschaffenen) Sysmin gewährten Mittel sollen vorzugsweise einen Beitrag zum Auf- und Ausbau der Förderkapazität der AKP-Staaten bei solchen mineralischen Rohstoffen leisten, an deren langfristiger Versorgungssicherheit die EU-Staaten ein besonderes Interesse haben (Bauxit, Aluminium, Eisenerz, Kobalt, Kupfer, Mangan, Phosphate, Zinn, Gold). Die während des zweiten und dritten Lomé-Abkommens im Rahmen von Sysmin zur Verfügung gestellten Mittel wurden als Darlehen zu Sonderkonditionen (10 Freijahre, 30 Tilgungsjahre, Zins 1% p.a. (ärmste Länder: 0,75%)) vergeben; seit Inkrafttreten des vierten Lomé-Abkommens erfolgt die Mittelgewährung in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse an die jeweiligen Regierungen, die diese als Kredite an die betreffenden Minengesellschaften weitergeben können. Daneben besteht im Rahmen des Lomé-Abkommens bei der EIB (Europäische Investitionsbank) ein spezieller, zinsgünstiger Kreditrahmen für den Ausbau des Bergbau- und Energiepotentials der AKP-Staaten.
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