1. I. w. S.: Anwendung statistischer Methoden auf die Erfassung und Messung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Tatbestände und Wiederholungsvorgänge zur Gewinnung von Einsichten in Struktur und Entwicklung der Bevölkerung, der wirtschaftlichen Erzeugungsbereiche (Agrarstatistik, Industriestatistik etc.) und der Verbrauchseinheiten (Haushalte) sowie des Güter- und Einkommenskreislaufs. - 2. I. e. S.: Teilgebiet der amtlichen Statistik zur Erfassung der Sozialleistungen: a) nach der Zahl der Personen und der Leistungsfälle; b) nach der Höhe der durchschnittlich je Empfänger geleisteten Beträge unter Berücksichtigung der Kürzungsbeträge nach Geschlecht der Empfänger. - Im Bundesgebiet gehen rund 40 v. H. des laufenden Sozialaufwands an Mehrfachbezieher. Derartige Verbundleistungen (verschiedene, bei einzelnen Empfängern verbundene Leistungsarten) treten unterschiedlich häufig auf; die Nettobeträge je Fall sind bei Verbundleistungen meist geringer als bei Einzelleistungen, insbes. bei Beschädigten-, Grund- und Ausgleichsrenten. Mehrfachbezüge hauptsächlich bei Kindern und Jugendlichen.