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sonstige Hilfen

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: a) für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung, einschließlich der hierzu erforderlichen Untersuchung und der Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln (§ 24 a SGB V), b) bei einer nicht rechtswidrigen Sterilisation und c) bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt, bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch (§ 24 b SGB V). Regelungen wie bei Krankenhilfe. - Vgl. auch Familienhilfe, Familienplanung, Geburtenkontrolle, Schwangerschaftsabbruch.

 

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