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Regelungsabrede

betriebliche Einigung, formlose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in betrieblichen Angelegenheiten, die einer Einigung zwischen den Betriebspartnern bedürfen. - Unterschiede zur Betriebsvereinbarung: a) Die Regelungsabrede wirkt nicht auf die Einzelarbeitsverhältnisse normativ ein, es bedarf noch der Transformation des Vereinbarten in das Arbeitsverhältnis mit anderen rechtlichen Mitteln. b) Die Regelungsabrede legitimiert und verpflichtet aber den Arbeitgeber ggb. dem Betriebsrat.

 

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