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Prozeßführungsklausel

sind bei Versicherungsverträgen mehrere Versicherer an einer Versicherung beteiligt (mehrfache Versicherung), kann neben der Führungsklausel auch Prozeßführungsklausel vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer braucht eine etwaige Klage nur gegen die führende Gesellschaft und nur in Höhe ihres Anteils zu richten; die übrigen Versicherer erkennen die ergehende Entscheidung oder Vergleiche als auch für sich verbindlich an.

 

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