Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Produktivgenossenschaft

Genossenschaft, bei der die Mitglieder selbst im Genossenschaftsbetrieb arbeiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich sind (im Gegensatz zu den Förderungsgenossenschaften, in denen eine Identität von Unternehmensträgern und Kunden/Lieferanten besteht). - Zweck der Produktivgenossenschaft ist neben Einkommenserzielung auch die Ermöglichung gemeinsamer Selbständigkeit der Mitglieder, die "nicht-entfremdet" zusammenarbeiten wollen. - Praktische Bedeutung der im Industriezeitalter seit Owen, Blanc und Lassalle geforderten Unternehmensform war bis zur Gegenwart gering; oft "transformierten" Produktivgenossenschaft in erwerbswirtschaftliche oder verwaltungswirtschaftliche Organisationen. Funktionierende Produktivgenossenschaft heute z. B. in Israel, auch sonst Anzeichen des Versuchs ihrer Neubelebung z. T. mit staatlicher Unterstützung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
produktiver Lohn
Produktivgüter

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Sortiment | polypolistische Preisbildung | Stafettenverkehr | Sonderprüfung | Input
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum