1. Prüfung der Importpreise seitens des Bundesamts für Wirtschaft (BAW), um Dumpingpreise (Dumping) zu verhindern. Das BAW prüft von Amts wegen oder auf AntraggebietsansässigerUnternehmen, die über ein zu niedriges Preisniveau importierter WareKlage führen, ob durch diese Einfuhren (meist aus Staatshandelsländern) aufgrund überhöhter Mengen zu solchen Preisen ein erheblicher Schaden für die Erzeugung gleichartiger oder zum gleichen Zweck verwendbarer Waren in der Bundesrep. D. eintritt oder einzutreten droht und ob dieser Schaden im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden muß. Das Prüfungsergebnis wird in Form eines Gutachtens sowie ein Lösungsvorschlag dem Bundesminister für Wirtschaft mitgeteilt. - 2. Prüfung der nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) oder ähnlicher staatlich administrierter Preisbildungstechniken (z. B. Abrechnung von Forschungsförderung) gebildeten Preise auf die Rechtmäßigkeit ihrer Ermittlung. Für die Preisprüfung sind eigene regionale Preisprüfungsstellen eingerichtet.