Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Plafond

I. Finanzwissenschaft: 1. Steuerpolitik: Spitzensteuersatz, der die progressive Steuerbelastung nach oben begrenzt (steuerlicher P.). Der Plafond sollte so gewählt werden, daß keine unerwünschten disincentives auftreten. - 2. Schuldenpolitik: Betrag, bis zu dem sich die öffentliche Hand am Kapitalmarkt (Schuldendeckel nach §§ 19 ff. StabG) oder bei der Zentralbank (ab 1. 1. 1995 verboten) verschulden darf.
II. Wirtschaftstheorie: Zu unterscheiden: 1. Oberer P.: Dadurch gekennzeichnet, daß die Produktionsmenge wegen Vollausnutzung aller Produktionsfaktoren (Vollbeschäftigung) trotz Nachfrageerweiterung nicht mehr gesteigert werden kann. Das reale Einkommen kann also im Gegensatz zum monetären nicht mehr erhöht werden. Nach Hicks erhöht sich der Plafond in demselben Verhältnis wie das Gleichgewichtseinkommen. - 2. Unterer P.: Makroökonomisch durch jene Einkommenshöhe bestimmt, bei der das ganze Einkommen verbraucht bzw. die Ersparnis gleich Null wird (nach Hansen).
III. Geldpolitik: Betrag, bis zu dem sich der Staat bei der Zentralbank verschulden darf.
IV. Schuldenpolitik: Betrag, bis zu dem sich die öffentliche Hand am Kapitalmarkt verschulden darf (Schuldendeckel nach §§ 19 ff. StabG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Placement
Plagiat

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Manövrierfonds | Monopolsteuer | Maschinenstundensatzrechnung | Weinsteuer | elementare Datenstruktur
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum