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öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre öffentlicher Unternehmen und Verwaltungen. 1. Charakterisierung: Betriebswirtschaftliche Fachrichtung, die sich mit betriebswirtschaftlichen Entscheidungs- und Managementproblemen in öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen beschäftigt. Ergänzend zur rechtlichen Steuerung tritt das Erkenntnisobjekt der ö. B. in Form der wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung ist dabei keine Alternative zur Rechtmäßigkeit und Sozialstaatlichkeit öffentlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern vollzieht sich im Rahmen dieser. Der ö. B. liegt in ihrer neueren Entwicklung ein prozeßorientierter Ansatz zur Steuerung von dezentralisierten öffentlichen Unternehmen, Betriebs- und Verwaltungseinheiten zugrunde (öffentliche Unternehmen, Gebührenhaushalte, öffentliche Verwaltung, New Public Management (NPM)), New Public Management). - 2. Schwerpunkte: Unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Zielsetzungen des öffentlichen Sektors geht es um die Analyse und Gestaltung einer wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben. - 3. Ebenen (inhaltlich): vgl. Abbildung "Inhaltliche Ebenen".

 

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