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öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen

öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Anstalt, die nach Landesrecht geschaffen und regional begrenzt Versicherungsschutz in der Individualversicherung (traditionsgemäß v. a. in der Sachversicherung und speziell in der Feuerversicherung) gewährt. Mit öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsversicherern werden Versicherungsverträge auf freiwilliger Grundlage abgeschlossen; sie stehen im Wettbewerb mit Versicherungs-Aktiengesellschaften und Versicherungsvereinen. Öffentlich-rechtliche Monopolversicherer besitzen dagegen Monopolrechte, die in bestimmten Regionen mit Zwangsversicherungen (Zwangsanstalt) verbunden sind (v. a. Gebäudeversicherung).

 

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