OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
1. Begriff: Vom Steuerausschuß der OECD erarbeitetes Muster für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die Mitgliedstaaten untereinander oder mit Drittstaaten abschließen, um trotz der vielfältigen Sonderprobleme in den Steuerrechtsordnungen der einzelnen Staaten größtmögliche Vereinheitlichung der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zu erzielen. Zwar nur als Empfehlung ausgesprochen, aber weitgehend als Verhandlungsgrundlage bei konkreten Verhandlungen angewandt, auch von der Bundesrep. D. - 2. Musterabkommen existieren: a) für die Steuern vom Einkommen und Vermögen: erste Fassung = Bericht des Steuerausschusses der OECD von 1963, in deutscher Übersetzung veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen, Bonn 1965; überarbeitete Fassung = Bericht des Steuerausschusses der OECD vom 11. 4. 1977, in deutscher Übersetzung veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen 1979; seit 1992: laufende Überarbeitung der einzelnen Artikel des Musterabkommens und Veröffentlichung in Loseblattform; b) für die Besteuerung der Nachlässe und Erbschaften: Bericht des Steuerausschusses der OECD von 1966, in deutscher Übersetzung veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen, Bonn 1970.