Abzüge in Form von Erlösschmälerungen und Preisnachlässen aufgrund von Mängelrügen, die auf den Warenpreis gewährt werden. Gewährte Nachlässe schmälern die Warenumsatzerlöse, erhaltene Nachlässe mindern die Anschaffungskosten der eingekauften Güter. - Anders: Rabatt.