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nichtrealisierter Verlust

buchmäßiger Verlust, der dadurch entsteht, daß bei Wirtschaftsgütern des Anlage- oder des Umlaufvermögens die Tageswerte unter die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sinken. nichtrealisierter Verlust V. werden bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens durch Abwertung vorweggenommen, bei Anlagevermögensgegenständen besteht Abwertungsgebot nur bei dauernder Wertminderung. - Vgl. auch Imparitätsprinzip, Niederstwertprinzip, Bewertung.

 

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