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Nebengebühren

I. Bahnfrachtverkehr: Zusätzlich zum Frachtsatz angerechnete Entgelte für Nebenleistungen; auch Schadensersatz bzw. Strafvergütungen (Frachtzuschlag). Vom Bahnbenutzer zu entrichten für nicht rechtzeitige, ungenaue oder unrichtige Erfüllung der nach der EVO auf ihn entfallenden Verpflichtungen.
II. Versicherungswesen: Neben der Prämie vom Versicherungsnehmer zu entrichtende Beträge, z. B. Ausfertigungsgebühr für Versicherungsschein und Nachträge, Hebegebühr (Entgelt des Versicherers für Inkasso der Prämie). Antragsformular und Versicherungsschein müssen Hinweis enthalten.

 

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