Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Nebenfolgen

Rechtsfolgen der Straftat, die keinen speziellen Strafcharakter haben. Abgrenzung zur Nebenstrafe flüssig. Als Nebenfolgen gilt der Verlust der Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und des Stimmrechts (§ 45 StGB) und die Bekanntgabe der Verurteilung (§§ 165, 200 StGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Nebenfiskus
Nebengebühren

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Primärkostenrechnung | Tausch | Isoproduktkurve | numerische Steuerung | Individualismus
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum