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Monopolgesetzgebung

Bekämpfung der aus dem Mißbrauch von Monopolen Monopol und ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht drohenden Gefährdung des Wirtschaftslebens in den meisten modern organisierten Staaten. - Zu unterscheiden: 1. Verbotsgesetze: Verbieten Monopole grundsätzlich (z. B. Antitrust-Gesetzgebung); Ausnahmen sind meist mit staatlicher Genehmigung möglich. - 2. Mißbrauchsgesetze: Wollen den Mißbrauch der Monopolstellung durch die Einrichtung staatlicher Kontrollen verhüten (z. B. Registrierungspflicht für alle monopolartigen Unternehmungen in Schweden). Vgl. im einzelnen Monopolmißbrauch. - 3. Mischformen sind möglich. - 4. Monopolgesetzgebung der Bundesrep. D.: Vgl. Kartellgesetz.

 

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