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Monopolmißbrauch

1. Begriff: Sittenwidrige Ausnutzung eines Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB). - 2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Im deutschen und europäischen Kartellrecht wird der Monopolmißbrauch über die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 22 GWB und Art. 86 EGV erfasst. Monopolmißbrauch kann Unterlassungs- und Schadenersatzklage nach der Generalklausel des unlauteren Wettbewerbs (unlauterer Wettbewerb) rechtfertigen (Boykott, Kontrahierungszwang). - Vgl. auch Kartellrecht, Wettbewerbspolitik.

 

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