Lohnsysteme, Entlohnungsverfahren.
I. Grundformen: 1. Zeitlohn: Die Anwesenheitszeit wird bezahlt; ist auch Leistungslohn. - 2. Akkordlohn: Für die Erbringung einer bestimmten Leistung wird ein bestimmter Geldbetrag gezahlt (Stückgeldakkord) bzw. eine bestimmte Zeit vorgegeben (Stückzeitakkord). - 3. Prämienlohn: Die Mehrleistung wird vergütet, jedoch nur zu einem Teil; Zwischenform von Zeit- und Akkordlohn.
II. Beurteilung: Auswahl der Lohnformen sollte nicht nur nach betriebsindividuellen Gegebenheiten, sondern unter Berücksichtigung der Lohngerechtigkeit (Äquivalenzprinzip 3) nach objektiven und subjektiven Leistungsmerkmalen erfolgen; damit könnte Übereinstimmung von fachlicher Begabung und Fachausbildung bzw. Berufserfahrung mit der Art der Entlohnung für Arbeitsleistung erzielt werden. Versuche hierzu: Aufstellung eines Lohngruppenkatalogs. Im Rahmen des Äquivalenzprinzips von Lohn und Leistung soll die Wahl der richtigen Lohnform garantieren, daß sich unterschiedliche persönliche Leistungsgrade der Arbeitnehmer entsprechend im Arbeitsentgelt niederschlagen.