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Kundenanzahlungen

Vorauszahlungen der Kunden auf erteilte Aufträge. Kundenanzahlungen sind gesondert zu buchen und in der Bilanz auf der Passivseite gesondert unter den Verbindlichkeiten als "Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" auszuweisen (§ 266 III HGB); sie können gem. § 268 V HGB auch offen von den Posten "Vorräte" abgesetzt werden. - Vgl. auch Kundenkredit.

 

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