bill of lading guarantee, Form der Garantie (Avalkredit) im Rahmen von Importgeschäften. Eine Konnossementsgarantie wird erforderlich, wenn bei Warenankunft noch kein Konnossement vorliegt, der Importeur die Ware jedoch erhalten möchte. Die Konnossementsgarantie wird in der Regel durch den Importeur auf Verlangen der Reederei oder Spedition (Garantienehmer) erstellt. In diese Verpflichtung tritt dann die Bank des Exporteurs als Mitverpflichtete im Rahmen einer Bankgarantie ein. Die Konnossementsgarantie enthält gegenüber dem Garantienehmer die Verpflichtung, Schäden und Kosten zu ersetzen, die sich aufgrund der Aushändigung der Ware an den Importeuer ohne Vorlage des Konnossements ergeben können sowie zur Nachreichung des Konnossements, sobald es zugegangen ist. Üblich v. a. bei leicht verderblichen Waren. - Eine Konnossementsgarantie ist auch erforderlich, falls einem ExporteurKonnossemente zu einer bereits erfolgten Lieferung verloren gegangen sind, zur Erlangung von Ersatzkonnossementen vom Frachtführer.