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Bankgarantie

(abstraktes, d. h. vom Grundgeschäft gelöstes) Leistungsversprechen, das insbes. im Auslandsgeschäft große Bedeutung besitzt. Es wird seitens einer Bank die Haftung übernommen, daß ein bestimmter Erfolg eintritt bzw. ein möglicher Schaden nicht eintritt. - Bedeutende Formen: (1) Anzahlungsgarantie; (2) Bietungsgarantie; (3) Liefergarantie; (4) Leistungsgarantie; (5) Gewährleistungsaval; (6) Konossementsgarantie (Indemnitätsbrief), Bankaval auf Wechseln, (Avalkredit).

 

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