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Kartellverträge

Verträge, durch die sich (rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibende) Unternehmen, insbes. zum Zweck Marktbeeinflussung zu einem Kartell zusammenschließen. Kartellverträge bedürfen, soweit sie im Ausnahmefall erlaubt sind, der Schriftform. - Vgl. auch Kartellrecht.

 

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