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Höchstwertprinzip

Wertansatzbestimmung des Handelsrechts für Verbindlichkeiten, abgeleitet aus dem Prinzip der Bilanzvorsicht und damit Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), analog Aufwandsantizipation wie bei Anwendung des Niederstwertprinzips. Das Höchstwertprinzip besagt, daß von zwei grundsätzlich möglichen Wertansätzen für eine Verbindlichkeit stets der höhere gewählt werden muß. Liegt z. B. bei Auslandsschulden der Tageswert infolge Wechselkursänderungen unter den Anschaffungskosten (= Briefkurs am Tag der Entstehung), so sind letztere anzusetzen, da die niedrigere Bewertung einer Schuld zum Ausweis eines unrealisierten Gewinns führen würde (Realisationsprinzip). Entsprechend muß im umgekehrten Falle ein über die Anschaffungskosten gestiegener Tageswert passiviert werden (Imparitätsprinzip).

 

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