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Händler- und Berater-Regeln

Bestandteil der Insider-Regeln. H.- u. B.-R. verbieten Kreditinstituten, ihren Geschäftsleitern und Mitarbeitern sowie gewerblichen Anlageberatern, die nicht als Kreditinstitut organisiert oder in einem solchen tätig sind, die Empfehlung von Wertpapiergeschäften aus nicht im Interesse des Kunden liegenden Gründen. Die Anerkennung der H.- u. B.-R. geschieht auf freiwilliger, vertraglicher Basis zwischen Händler und Beratern und Unternehmensleitung bzw. bei gewerblichen Anlageberatern außerhalb von Kreditinstituten zwischen Beratern und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Wertpapierbörsen. Kursmakler sind i. S. der Insider-Regeln keine Händler.

 

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