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Großbetrieb

begrifflich unklare Zuordnung von Betrieben zu einer Betriebsgrößenklasse, ohne nähere Bezeichnung der Merkmale, auf denen die Einteilung beruht; abhängig von den jeweiligen historischen und volkswirtschaftlichen Gegebenheiten. - Steuerrecht: Einteilungskriterium für die Außenprüfung. - Vgl. auch Betriebsgrößenklassifikation. Großbetrieb müssen nach § 4 BpO(St) der Außenprüfung in Form der (kontinuierlichen) Anschlußprüfung unterzogen werden.

 

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