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Betriebsgrößenklassifikation
Einteilung der steuerpflichtigen Betriebe für die Außenprüfung. - 1. Rechtsgrundlage: BdF-Schreiben vom 16. 8. 1994 (BStBl I 660) gem. § 3 BpO-St-. - 2. Abgrenzungsmerkmale: Vgl. Tabelle S. 544. - 3. Bedeutung: Die Zuordnung entscheidet v. a. über den zeitlichen Umfang der Außenprüfung. Großbetriebe werden zeitlich lückenlos geprüft, d. h. ein Prüfungszeitraum schließt an den vorangehenden an. Für die übrigen Betriebe soll der Prüfungszeitraum i. d. R. nicht über drei Besteuerungszeiträume zurückreichen (§§ 3, 4 BpO-St-).
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