möglicher (maximaler) Grad der Ausschöpfung einer einzelnen Steuerquelle bzw. der fiskalischen Ergiebigkeit eines gesamten Steuersystems. - 1. Rein ökonomische Grenzen der Besteuerung d. B.: Vom Sozialprodukt ausgehend soll langfristig eine Substanzbesteuerung (Substanzsteuern) ausgeschlossen werden. - 2. Ordnungspolitische Grenzen der Besteuerung d. B.: Sie liegt in einem marktwirtschaftlichen System deutlich unter der ökonomisch ermittelten Grenze (vgl. auch Steuerquote). - 3. Wirtschaftspolitische Grenzen der Besteuerung d. B.: Wachstums- (d. h. kapitalbildungs-) und konjunkturpolitische Ziele (Flexibilität des Steueraufkommens) begrenzen das Ausmaß des steuerlichen Eingriffs. Um bei wirtschaftspolitischer Zielvorgabe der Besteuerung trotzdem ein Maximum an Einnahmen zu erzielen, muß der Gesetzgeber die psychologischen Grenzen der Besteuerung d. B. berücksichtigen. - 4. Psychologische Grenzen der Besteuerung d. B.: Diese sind vielfältig und zeigen sich in jeglichem legalen und illegalen Steuerwiderstand (Steuerabwehr, -hinterziehung, -flucht), der sich sogar in Steuerrevolten äußern kann. Um solche Reaktionen zu vermeiden, sollte die Steuertechnik entsprechend verständlich und ausgefeilt sein und möglichst den herrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen entsprechen. - Vgl. auch Steuereinmaleins, Laffer-Kurve, Steuerwirkungen, psychological breaking point.