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Substanzsteuern

I. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre: In Abgrenzung zu den Ertragsteuern knüpfen die Substanzsteuern an Roh- oder Reinvermögensgrößen, d. h. an Bestandsgrößen an. Zu den Substanzsteuern zählen Vermögensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer auf das Gewerbekapital, Erbschaftsteuer (bzw. Schenkungsteuer). - Zum Jahresende 1996 wird eine Abschaffung der Vermögensteuer und eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer erwartet, die vor allem die Grundstücksbewertung betreffen wird.
II. Finanzwissenschaft: Vgl. Sollsteuern.

 

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