Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Sollsteuern

Sollertragsteuern, Steuern, die an das Halten von Vermögens- oder Kapitalbeständen unabhängig von tatsächlich erzielten Erträgen anknüpfen (Sollertragsbesteuerung). Fehlen Erträge, führen Sollsteuern zur Aufzehrung der Vermögens- und Kapitalsubstanz (bestehende Gefahr bzgl. Vermögen-, Gewerbekapital-, Grund- und Erbschaftsteuer); entsprechend werden Sollsteuern in diesem Fall auch als Substanzsteuern bezeichnet (anders: Substanzsteuern i. Sollsteuern der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre; Substanzsteuern I).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Sollspanne
Sollversteuerung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : end user computing | Eigenwirtschaftlichkeit | Kalorie (cal) | Effektivhandel | Aufgabegeschäft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum