Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Sollertragsbesteuerung

finanzwissenschaftlicher Begriff für den Tatbestand, daß Steuern auf solche Vermögens- oder Kapitalbestände erhoben werden, bei denen lediglich unterstellt wird, sie würden Erträge abwerfen (Sollsteuern). Der Besteuerungsidee nach "sollen" Bestände an produktiven Faktoren Erträge abwerfen. Die Sollertragsbesteuerung läßt sich unter allokationspolitischem Aspekt zur Kapital- und Vermögenslenkung einsetzen, wenn in bestimmten Wirtschaftsbereichen der Faktoreinsatz künstlich verteuert oder die Faktorverschwendung steuerlich "bestraft" werden soll (W. Andreae).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Solldeckungsbeitrag
Sollertragsteuern

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : IDN | Frage | Eigentümergrundschuld | Weltabschluß | Ausfuhrgewährleistungen des Bundes
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum