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                Steuereinmaleins
                 eine von J. Swift 1728 formulierte Erkenntnis, daß bei einer Verdoppelung des Steuersatzes sich die Einnahmen keineswegs verdoppeln müssen (Swiftsches St.). Heute als Steuerertragsgesetz bezeichnet (der Volks- und Betriebswirtschaft entnommen); es besagt, daß bei einer prozentualen Erhöhung des Steuersatzes der Steuerreinertrag mit einem geringeren Prozentsatz wächst oder sogar zurückgeht. Derartige Steuerausweicheffekte sind besonders bei einkommens- und vermögensabhängigen Steuern oder aufgrund von inflationsbedingten Einkommensverlusten zu erwarten. Bei Steuern auf die Einkommensverwendung werden sie durch Substitutionsvorgänge verursacht. - Vgl. auch Laffer-Kurve.  
                  
                
                  
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