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Steuertechnik
alle administrativen und juristischen Maßnahmen der Steuererhebung und -kontrolle, z. B. Festsetzung des Namens der Steuer, Bestimmung von Steuerobjekt, -bemessungsgrundlage, -subjekt, -tarif, -satz und Steuerrechtsprechung. Funktion der Steuertechnik ist es, den allgemeinen Steuergrundsätzen (Besteuerungsprinzipien) zu dienen und die Ausgestaltung einer Steuer im Detail festzulegen. Bei der Ausgestaltung der Steuertechnik sind die potentiellen Wirkungsweisen zu berücksichtigen, um die mit einer bestimmten Steuer angestrebten Ziele zu verwirklichen. - Vgl. auch Grenzen der Besteuerung, Steuerwirkungen, Steuern.
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