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Gesamteinkommen

zur Berechnung von Beiträgen und zur Ermittlung von Leistungsansprüchen in der Sozialversicherung maßgebender Betrag. Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommensteuerrechts; es umfaßt insbes. Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (§ 16 SGB IV). - Anders: Gesamtbetrag der Einkünfte.

 

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