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Gesamtbetrag der Einkünfte

Begriff des Einkommensteuerrechts: Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Der Gesamtbetrag der Einkünfte d. E. ermittelt sich aus der Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten des Steuerpflichtigen, vermindert um den Altersentlastungsbetrag und Abzug für Land- und Forstwirte (§ 13 III EStG). - Anders: Gesamteinkommen.

 

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