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gemeinsame Marktorganisationen

Nach dem Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (MOG) i. d. F. vom 20. 9. 1995 (BGBl I 1146) sind unter g. M. Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisationen der Agrarmärkte für die in Anhang II des EG-Vertrages aufgeführten Erzeugnisse zu verstehen. Das MOG enthält Vorschriften über besondere Vergünstigungen, Interventionen und Abgaben, Ein- und Ausfuhrbestimmungen (Verfahren über die Erteilung von Lizenzen, Erlaubnissen, Dokumenten und Genehmigungen, Ausfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen sowie Überwachung), Sondervorschriften für einzelne Marktorganisationen sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. - Vgl. auch Marktordnung, Marktordnungsstellen.

 

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