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Marktorganisationen
gemeinsame Marktorganisationen, i. S. des Marktordnungsgesetzes (MOG) die gemeinsamen Interventionsstellen (Anstalten des öffentlichen Rechts) für Marktordnungswaren (Getreide, Reis, Fette, Obst und Gemüse, Wein, Saatgut, Hopfen, Rohtabak, Flachs und Hanf, lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Zucker, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eier, Milch und Milcherzeugnisse, Fischereierzeugnisse sowie andere im Anhang II des Vertrags zur Gründung der EWG aufgeführte Erzeugnisse). - Vgl. auch Marktordnung, Marktordnungsstellen.
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