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Garantievertrag

Gewährvertrag, gesetzlich nicht geregelter Vertrag, durch den jemand einem anderen verspricht, für einen Erfolg einzustehen, insbes. die Gefahr (das Risiko), die dem anderen aus irgendeiner Unternehmung erwächst, zu übernehmen. Haftung des Garanten auch dann, wenn der garantierte Erfolg ohne sein Verschulden ausbleibt. - Der Garantievertrag bedarf keiner besonderen Form. - Besondere Art des Garantievertrag ist die Forderungsgarantie. - Eine Garantie kann auch Teil eines Kaufvertrages oder Werkvertrages sein (Garantie).

 

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