|
|
geregelter Markt
Teilmarkt der Effektenbörse, der gem. Börsenzulassungsgesetz vom 1. 5. 1987 nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ab Mitte 1988 den geregelten Freiverkehr ablöste. Vgl. im einzelnen Börse II 4 c) (4).
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|