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freiwillige Exportbeschränkung
VER (voluntary export restraint) genannt, besondere Form eines nichttarifären Handelshemmnisses. Das exportierende Land beschränkt die Exportmenge für ein bestimmtes Partnerland auf ein bestimmtes Niveau. Es entsteht im Importland ein höherer Preis für das importierte Gut, als auf dem Weltmarkt bzw. im Exportland. Dies führt zu Renteneinnahmen, die hier aber im Unterschied zur Importquote im Exportland anfallen. Der Umstand, daß das Ausland auf diese Weise durch eine protektionistische Maßnahme profitiert, macht die f. E. gelegentlich politisch attraktiv. Mengenbeschränkungen führen aber mitunter nicht nur zu heimischen Preiserhöhungen und dementsprechend zu Renten. Es kann seitens der Anbieter der betroffenen Güter ein Anreiz bestehen, die zugestandenen Mengen mit höherwertigen Gütern auszunutzen ("quality upgrading"). Dies ist insofern wichtig, als man nicht die gesamte im Zuge einer Mengenbeschränkung eintretende heimische Preiserhöhung als wohlfahrtsrelevant im Sinne verlorener Konsumentenrente auffassen darf. Man würde dann den Wohlfahrtsverlust überschätzen, denn die Preiserhöhung geht zum Teil auf eine Qualitätsverbesserung zurück. - Vgl. auch Handelspolitik.
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