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Exportsubvention

seitens des Staates gewährte finanzielle Unterstützung der Exporte (vgl. auch tarifäre Handelshemmnisse). Bei gegebenem Weltmarktpreis erhöht sich dadurch der Preis für die heimischen Nachfrager, wenn ein Reimport der exportierten Güter nicht möglich ist (oder durch einen gleich hohen Zoll belastet ist). Bei vollständigem Wettbewerb (vollkommene Konkurrenz) führt die Exportsubvention zu einem Wohlfahrtsverlust. Der Gewinn an Produzentenrente wird überkompensiert durch den Verlust an Konsumentenrente und die Finanzierung der Subventionsausgaben. Für ein großes Land kommt noch eine Verschlechterung der Terms of Trade hinzu. Exportsubvention führen jedoch in Oligopolsituationen mitunter zu einer wohlfahrtserhöhenden Verschiebung von Oligopolprofiten zugunsten inländischer Firmen. - Vgl. auch Handelspolitik.

 

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