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erweiterte Fondsfazilität
Kreditfazilität des IWF, aus der die Mitglieder ihre normalen Ziehungsrechte überschreitende Kredite erhalten können. Schaffung der e. F. im September 1974, als sich infolge der ersten Erdölpreisexplosion in vielen Ländern besonders hartnäckige außen- und binnenwirtschaftliche Strukturverzerrungen ergaben. Kredite aus der e. F. haben eine Laufzeit von viereinhalb bis zehn Jahren und betragen maximal 140% der IWF-Quote des betreffenden Landes.
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