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Ersatzwirtschaftsgut

Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 6 b EStG): Wirtschaftsgut, das als funktionsgleicher Ersatz für ein aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut hergestellt oder angeschafft wird und auf das unter bestimmten Voraussetzungen die stillen Rücklagen des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übertragen werden dürfen. - Vgl. auch Ersatzbeschaffungsrücklage.

 

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