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Erbbaugrundbuch

dem Grundbuch entsprechendes öffentliches Buch für das Erbbaurecht. Das Erbbaugrundbuch wird gleichzeitig mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch angelegt. Führung beim Grundbuchamt wie gewöhnliches Grundbuch. - Inhalt: Das Erbbaurecht selbst, sein Inhalt, die Bezeichnung des belasteten Grundstücks und dessen Eigentümer sind aus dem Bestandsverzeichnis, der Erbbauzins ist aus Abt. II des Erbbaugrundbuch ersichtlich; Hypotheken etc. werden in Abt. III. des Erbbaugrundbuch eingetragen.

 

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