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EPZ

Europäische Politische Zusammenarbeit. 1. Entstehung: Die Gründungsverträge der drei Europäischen Gemeinschaften verfolgten seit Anbeginn auch das Ziel der politischen Einigung Europas über die wirtschaftliche Integration hinaus. Seit 1970 kam es (trotz des Fehlens vertraglich definierter Entscheidungsverfahren) zu einer wachsenden Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten in Fragen der Außenpolitik. Mit Inkrafttreten (1.7.1987) der EEA (Einheitliche Europäische Akte) wurde die EPZ auf eine vertragliche Grundlage gestellt (Art. 30 Ziff. 1-12 EEA). - 2. Elemente: Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in allen außenpolitischen Fragen von allgemeinem Interesse vor Festlegung ihrer endgültigen Position sich zu unterrichten und konsultieren; regelmäßige Treffen der Außenminister der EU-Staaten; enge Zusammenarbeit der diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittstaaten und bei internationalen Organisationen; ständiges Sekretariat der EPZ in Brüssel. Gemeinsame diplomatische Aktionen werden von der sog. Troika ausgeführt; diese umfaßt den Außenminister jenes Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie die Außenminister des im Ratsvorsitz vorausgegangenen und des diesbezüglich nachfolgenden Mitgliedstaats. - Mit Inkrafttreten (1. 11. 1993) der Maastrichter Reform der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen (EU) wurde die EPZ zur GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) weiterentwickelt.

 

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