Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Entschädigungsrente

eine Leistung des Lastenausgleichs (Form der Kriegsschadenrente), bei Vermögensverlusten oder bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage gewährt. Billigung allein oder in Verbindung mit Unterhaltshilfe, je nach Art und Umfang des Schadens und der sonstigen Verhältnisse des Geschädigten. - Höhe der Entschädigungsrente ist abhängig von der Höhe des Einkommens des Geschädigten und der Höhe des Schadens.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Entschädigungsgesetz
Entscheidung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Relativpreis | Verkehrsbetriebslehre | Mikro-Mainframe-Kopplung | Umweltinformationen | debt buy back
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum