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Ehevereinbarung

im Gegensatz zum Ehevertrag ein grundsätzlich formfreier Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten über die allgemeinen Ehewirkungen. - Inhalt einer Ehevereinbarung können u. a. sein: a) Entscheidung über das Ehemodell (Haushaltsführungsehe, Doppelverdienerehe oder Zuverdienstehe) und damit im Zusammenhang stehende Fragen, wie z. B. die Modalitäten eines Wechsels des einen Ehegatten von einer Erwerbstätigkeit in den Haushalt bei Schwangerschaft und Wohnsitzwahl; b) Aufteilung der Haushaltstätigkeit, Kinderbetreuung, Vermögensbildung und Verteilung des beiderseitigen Einkommens auf den Familienunterhalt.

 

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