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Haushaltsführungsehe

neben Doppelverdienerehe und Zuverdienstehe im Familienrecht vorgesehenes Ehemodell. Haushaltsführungsehe trennt die Berufssphären beider Ehegatten vollkommen und ist entweder Hausfrauen- oder Hausmannsehe. Ein Ehegatte sorgt für den Erwerb der zum Unterhalt notwendigen Geldmittel, der andere Ehegatte versorgt und leitet in eigener Verantwortung den Haushalt, wobei er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, i. d. R. durch die Haushaltsführung erfüllt (§§ 1356 II, 1360 S. 2 BGB).

 

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