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Doppelverdienerehe

neben Haushaltsführungsehe und Zuverdienstehe im Familienrecht vorgesehenes Ehemodell. Beide Ehegatten sind erwerbstätig und regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind so einzurichten, daß gemeinschaftliche Aufgaben wie die Haushaltsführung sachgerecht erledigt werden können (§ 1356 BGB).

 

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