|
|
Diehl
Karl, 1864-1943, deutscher Nationalökonom, der von 1908 bis zu seinem Tod in Freiburg lehrte. Diehl ist ein Hauptvertreter der sozialrechtlichen Schule, zu der in Deutschland sein Lehrer Rudolf Stammler gehört, aber auch in den Vereinigten Staaten hervorragende Nationalökonomen aufweist, wie John Roger Commons (1862-1945), Mitchell und Veblen. In seinem Buch "Die sozialrechtliche Richtung in der Nationalökonomie" (1941) faßte Diehl die Grundlagen seiner Lehren in Leitsätzen zusammen. In der Natur gebe es naturgebundene und veränderliche Faktoren. Wirtschaftliche Institutionen seien zugleich Rechtsinstitutionen und deshalb veränderlich. Eine "Eigengesetzlichkeit" der Wirtschaft gebe es nicht. Diese werde vielmehr durch Marktverhältnisse entscheidend beeinflußt. Deshalb könne es keine "zeitlos gültige" Theorie geben. Diehl lehnt die Theorie nicht an sich ab, sondern möchte die "reine" Theorie durch eine "realistisch-empirische" ersetzen, die die sozialen, rechtlichen und politischen Institutionen berücksichtigt. Das Gedankengut von D., dem nur noch eine dogmenhistorische Bedeutung beigemessen wurde, erlebt in der modernen Neuen Institutionenökonomik eine gewisse Renaissance.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|