delivered ex ship, (Geliefert ab Schiff)...(benannter Bestimmungshafen), Vertragsformel entsprechend den Incoterms. 1. Verpflichtungen des Verkäufers: a) Bereithalten der Ware innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Schiff im Bestimmungshafen. - b) Rechtzeitige Anzeige über das Einlaufen im Hafen mit genauer Orts- und Anlegestelle. - c) Zusenden aller Dokumente zur ordnungsgemäßen Abnahme der Ware (z.B. Konnossement) sowie anderer auf Wunsch und Kosten des Käufers besorgter Dokumente. - d) Tragen aller Kosten bis zum Ablauf der Bereitstellungsfrist an Bord, einschließlich der Frachtrate und der Kosten der Ausfuhrabfertigung. - 2. Verpflichtungen des Käufers: a) Abnahme der Ware innerhalb der vereinbarten Frist und vertragsgemäße Bezahlung. - b) Tragen aller Kosten für die Dokumentenbeschaffung durch den Verkäufer und für die Warenkontrollen. - c) Tragen aller Kosten und Risiken nach Ablauf der Bereitstellungsfrist, insbesondere der Löschkosten, der Einfuhrabgaben und der Kosten verspäteter Abnahme.